Pflanzenlisten
für die gärtnerische Ausbildung
In der Verordnung über die Berufsausbildung im Gartenbau vom 6. März
1996
(Bundesgesetzblatt Nr. 14 vom 14. März 1996 ) sind die Pflanzenkenntnisse
bewusst in das Ausbildungsberufsbild und in den Ausbildungsrahmenplan
aufgenommen.
Die Pflanze muss im Mittelpunkt
der gärtnerischen Berufsausbildung, gleich welcher Fachrichtung,
stehen. Gute Pflanzenkenntnisse sind Voraussetzung für den geplanten
Betriebsablauf und damit für den Betriebserfolg in einem Gartenbau-Betrieb.
Pflanzenkenntnisse können nicht durch Kenntnisse über Maschinen
und Geräte oder durch Kenntnisse über die Vermarktung ersetzt
werden - das sind allenfalls notwendige zusätzliche Kenntnisse.
Die genannten Pflanzen für
die Gärtner werden als Kenntnisse der Pflanzen und ihre Verwendung
im Sinne von § 4, Ziffer 1, Punkt 5.1 der Verordnung über die
Berufsausbildung im Gartenbau angesehen. Zudem sind die Pflanzen dieser
Liste nach § 5 Ausbildungsrahmenplan Teil der in den Abschnitten
I und II der Beruflichen Grundbildung und Gemeinsamen
beruflichen Fachbildung geforderten Pflanzenkenntnisse.
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Die Pflanzenlisten können
nachfolgend als PDF-Dokument heruntergeladen werden oder auch direkt ausgedruckt
werden.
Zu den Pflanzenlisten :
Baumschule
Friedhofsgärtnerei
Zierpflanzenbau
Staudengärtnerei
Obstbau
Gemüsebau
Pflanzenfachberater Baumschule
Pflanzenfachberater
Zierpflanzenbau
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